AGB

Spielplan

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Reservierung, Bestellung und Kauf von Veranstaltungskarten sowie für den Besuch von Veranstaltungen des Theaters der Jungen Welt

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Beziehungen zwischen dem Theater der Jungen Welt – Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - (im Folgenden „Theater“ genannt) und den Besuchern seiner Veranstaltungen sowie deren Partnern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen.
Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten zu den Veranstaltungen des Theaters und in den Räumen des Theaters sowie der Zutritt zu den Spielstätten, in denen die Veranstaltungen stattfinden, unterliegen den nachstehenden AGB des Theaters. Durch
Erwerb oder Verwendung einer Eintrittskarte akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB.
Die AGB gelten auch für Veranstaltungen, für die ein Dritter der Veranstalter in den Räumen des Theaters ist, soweit nichts anderes vereinbart wird.

2. Reservierungen
Verbindliche Kartenbestellungen werden für die gesamte Spielzeit entgegengenommen. Der Kunde erhält eine schriftliche Reservierungsbestätigung mit Angabe der reservierten Plätze, des Auftragswertes, der Reservierungsfrist sowie der Bankverbindung des Theaters. Mit Geldeingang innerhalb der Reservierungsfrist wird der Auftrag verbindlich gebucht. Die Ausgabe der Karten erfolgt nach Eingang der Zahlung per Abholung durch den Kunden oder auf Wunsch und auf eigenes Risiko gegen eine Versandgebühr per Post. Falls die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Reservierungsfrist verbucht werden kann, erlischt die Reservierung. Während des Vorstellungsverkaufs (Tages-/ Abendkasse) sind nur bedingt Reservierungen für andere Termine möglich.

3. Karten(vor)verkauf
Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Der mit Kauf der Eintrittskarte erworbene Anspruch auf Besuch einer Vorstellung gilt bis zum Beginn der Vorstellung. Der Einlass nach Vorstellungsbeginn ist nicht mehr möglich.
Der Kunde hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Eintrittskarten und des Wechselgeldes zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Im Falle der Internetbuchung oder der telefonischen Buchung geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Antragsteller / Besteller aus, sobald dieser das Feld "Absenden" auf der Internet-Bestellmaske angeklickt bzw. dem Beauftragten des Theaters telefonisch die Bestellung erteilt hat. Das Angebot ist bindend. Ein Anspruch auf die bestellten Eintrittskarten besteht erst nach Bestätigung der Bestellung durch das Theater.
Mit dem Antrag / der Bestellung kommt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b BGB zustande; ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht insoweit nicht. Jeder Antrag / Bestellung von Eintrittskarten ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
Die Sitzplätze einzelner Bestellungen werden, soweit möglich, zusammenhängend zugeteilt. Ein Anspruch auf zusammenhängende Plätze kann jedoch nicht gewährt werden.
Ermäßigungen müssen bei der Bestellung geltend gemacht werden, da nach Erhalt der Rechnung oder der Eintrittskarten eine Ermäßigung nicht mehr möglich ist. Für ermäßigte Eintrittskarten muss am Veranstaltungstag vor Einlass der Berechtigungsnachweis beim Einlasspersonal mit vorgezeigt werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor dem Einlass nachentrichtet werden.

4. Eintrittspreise und Ermäßigungen
Für den Einzelkartenverkauf und für Ermäßigungen gelten in der Spielzeit die im Jahresspielzeitheft und die an den Anzeigetafeln in den Vorverkaufsstellen und den Veranstaltungskassen genannten Preise. Diese Eintrittspreise gelten nur bei Kauf der Eintrittskarten an den Kassen des Theaters. An externen Vorverkaufsstellen sowie bei Internetkauf können durch Erhebung von Gebühren höhere Eintrittspreise entstehen.
Soweit nicht auf der Eintrittskarte vermerkt, sind im Kartenpreis keine weiteren Leistungen enthalten. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Eine etwaige Ermäßigung muss vor dem Kauf der Eintrittskarte persönlich geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung wird nicht anerkannt.

5. Gutscheine
Werden Gutscheine für Veranstaltungen mit einem geringeren Entgelt eingelöst, wird ein neuer Gutschein über den Restbetrag ausgestellt. Ausgestellte, bezahlte und noch nicht eingelöste Gutscheine behalten ihre Gültigkeit für längstens 3 Jahre seit Erwerb.

6. Zahlung
Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Sämtliche mit der Banküberweisung verbundenen Zahlungsgebühren bei Auslandsüberweisungen sind vom Kunden zu tragen.
Kann die Zahlung des Kunden nicht erfolgreich bearbeitet werden bzw. unterschreitet bei Banküberweisung der Zahlbetrag den Rechnungsbetrag, wird die Bestellung abgelehnt. Alle dabei entstehenden Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.

7. Service-/ Versandkosten
Bei der Zusendung von Eintrittskarten wird eine Versandgebühr von mindestens 1,50 EUR pro Bestellvorgang erhoben. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt nach vollständiger Bezahlung der Eintrittskarten inkl. aller Gebühren. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Bestellers.

8. Rückgabe, Umtausch, Ersatz und Erstattung Kartenpreis
Der Umtausch bereits erworbener Eintrittskarten in andere Eintrittskarten oder Tauschgutscheine ist bis spätestens zum Kassenschluss einen Tag vor Veranstaltungstermin möglich. Dabei muss die Veranstaltung bzw. die Einlösung des Tauschgutscheins innerhalb von 1 Jahr seit dem ursprünglichen Veranstaltungstermin erfolgen. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Ein Umtausch am Tag der Veranstaltung erfolgt nur für den Fall eines gesicherten Weiterverkaufs. Diese Beurteilung liegt im Ermessen des Theaters.
Bei Ausfall einer Vorstellung können die Eintrittskarten gegen eine andere Veranstaltung umgetauscht oder, wenn das nicht möglich ist, gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Der Ausfall einer Vorstellung infolge von Streik oder höherer Gewalt begründet keinen Erstattungsanspruch.
Bei Abbruch der Vorstellung wird der Kartenpreis nur dann erstattet, wenn der erste Akt bzw. bei einaktigen Stücken die erste Hälfte der Vorstellung noch nicht abgelaufen ist.
Ansprüche dieser Art sind innerhalb von 7 Kalendertagen gegen Vorlage der Originalkarten geltend zu machen. Über den Eintrittspreis hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Zusendung der Originalkarten mit Angabe der Bankverbindung ist auch eine Überweisung möglich.
Besetzungsänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Kartenpreises.
Im Falle einer Programmänderung besteht kein Anspruch auf eine Ersatzkarte oder auf die Erstattung des Kartenpreises, wenn der Besucher die angebotene Ersatzvorstellung ganz oder teilweise besucht hat.
Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom Theater grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Eine Ersatzkarte kann nur dann ausgestellt werden, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Eintrittskarte er gekauft hatte. Die Originalkarte hat Vorrang vor der Ersatzkarte.
Ein Ersatz ist ebenfalls ausgeschlossen für nicht besuchte Vorstellungen, nicht rechtzeitig umgetauschte oder verfallene Eintrittskarten, verspätetes Eintreffen sowie verloren gegangene Gutscheine.

9. Ordnung und Sauberkeit
Es dürfen keine Mäntel, Jacken, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und ähnliche Gegenstände mit in den Saal genommen werden. Diese müssen während der Veranstaltung an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen des Theaters werden nicht akzeptiert. Das Theater übernimmt die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Wertgegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers. Das Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Raucherzonen gestattet. Für die verbleibenden Bereiche ist das Rauchen verboten! Dies schließt die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel ein. Zuwiderhandlungen können zu einem Hausverweis führen. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher vollumfänglich. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken in den Zuschauerräumen der Spielstätten sind nicht gestattet. Begleitende Betreuer von Gruppenbesuchen sind angehalten, auf die Einhaltung der vorgenannten Regeln zu achten. Das Sitzen auf Treppen, Simsen o. Ä. ist grundsätzlich untersagt.

10. Rollstuhlplätze
Das Theater verfügt über eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlplätzen. Besucher, die auf einen der Plätze angewiesen sind, haben dies beim Kauf der Eintrittskarte anzugeben. Anderenfalls kann der Besuch der Vorstellung im Rollstuhl nicht sichergestellt werden. Bei Einlass hat sich der Gast an das Servicepersonal zu wenden.

11. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten des Theaters gefunden werden, sind von den Besuchern beim Hauspersonal abzugeben. Für deren Aufbewahrung wird keine Haftung seitens des Theaters übernommen. Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978ff. BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls beim Hauspersonal zu melden.

12. Speicherung von Daten
Personenbezogene Daten werden bei Bedarf in dem Umfang erfasst und gespeichert, wie es für den Verkauf und die Verwaltung von Eintrittskarten und Abonnements u.ä. notwendig ist. Mit der Reservierung bzw. dem Kauf einer Eintrittskarte oder eines Abonnements erklärt sich der Besucher mit der etwaigen Speicherung der Daten einverstanden. Das Theater verpflichtet sich, die Daten zu schützen und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.

13. Sonstige Bestimmungen
Der Zugang zu den Spielstätten ist unabhängig vom Alter grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich den Besitzer zum Zutritt zum Veranstaltungsort und zur Ausübung eventueller anderer Rechte des Karteninhabers nach diesen AGB.
Der Zutritt kann verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stört oder andere Besucher belästigt werden.
Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn Sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den Sie keine gültige Eintrittskarte haben. Eine Erstattung der Eintrittskarten erfolgt in diesen Fällen nicht Es ist nicht gestattet, die Eintrittskarte oder die sich aus ihr ergebenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Theaters an dritte Personen zu übertragen und hierfür ein Entgelt zu verlangen, welches das an das Theater gezahlte oder zu zahlende Entgelt übersteigt (z. B. Internet/ Ebay).
Besucher und sonstige Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Eintrittskarten privat in den Spielstätten des Theaters weiterzuverkaufen, oder das Publikum belästigen, können des Hauses verwiesen werden.
Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Veranstaltung ist untersagt. Sie sind genauso wie Armbanduhren mit Stundensignalen aus Rücksicht auf andere Besucher auszuschalten.
Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen nicht ins Theater mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandlungen ist das Theaterpersonal berechtigt, die entsprechenden Geräte und Anlagen einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Mitschnitte und Aufnahmen von Aufführungen, die für eine spätere Verwendung im künstlerischen oder im Bildungssektor vorgesehen sind, müssen grundsätzlich vorher vom Intendanten genehmigt werden. Dieser kann unter gegebenen Voraussetzungen Sondergenehmigungen erteilen. Zuwiderhandlungen können zudem einen Hausverweis und Schadenersatzpflichten auslösen.
Der Aufenthalt in den Vorverkaufsstellen und Veranstaltungsorten erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden, durch Mitarbeiter des Theaters, an Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Theater nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet das Theater nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Theaters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Für Leistungen Dritter haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Karteninhaber verpflichtet, den Anweisungen des Theaters und deren Beauftragten im Veranstaltungsort Folge zu leisten.

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15. Inkrafttreten
Diese allgemeinen Geschäftsbedingen gelten ab dem 01. Dezember 2016.

Stand: Dezember 2016